Weitere Hinweise  

   
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Beitragsseiten

 

 S a t z u n g

des Bürgervereins Premnitz

§ 1 Name und Sitz

(1) Der Verein führt den Namen

Bürgerverein Premnitz e.V.“

und ist in das Vereinsregister eingetragen.

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Premnitz.

(3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. 

  

 § 2 Zweck des Vereins

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Der Zweck des Vereins ist eine ausgewogene gemeinnützige Tätigkeit, die dem Wohl der Gesamtheit der Bürger dient. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch 

  • Pflege und Förderung von Kunst und Kultur, sowie das Sammeln von Spenden für die Ausgestaltung des Kulturprogramms des Premnitzer Dachsbergfestes,

  • die Mitwirkung bei der Verschönerung des Ortsbildes und der Naherholungsbereiche,

  • Mitwirkung bei der Gestaltung und Erhaltung von Einrichtungen, die dem Wohl der Kinder und der Jugend dienen,

  • Mitgestaltung eines vielfältigen Angebotes für ältere Bürger der Stadt,

  • Förderung und Festigung der Zusammenarbeit der Vereine und Verbände, Parteien, Kirchen und Schulen,

  • Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung sowie mit der Stadtverordnetenversammlung und ihren Ausschüssen zu o. g. Angelegenheiten.

(3) Der Verein ist selbstlos tätig und überparteilich; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.